Höhere Berufsbildung ab 1. Oktober 2026 mit «Professional Bachelor» und «Professional Master»
Der Bundesrat hat entschieden: Per 1. Oktober 2026 tritt die Revision des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und der Berufsbildungsverordnung (BBV) in Kraft. Damit führt die Schweiz ein umfassendes Massnahmenpaket ein, um das Ansehen, die Sichtbarkeit und die internationale Vergleichbarkeit der höheren Berufsbildung (HBB) gezielt zu stärken.
Für HR-Fachpersonen, Personalverantwortliche und Führungskräfte bringt diese Neuerung direkte Auswirkungen auf Recruiting, Stellenprofile und die interne Einstufung von Weiterbildungsabschlüssen mit sich.
Die 4 zentralen Pfeiler des Massnahmenpakets
1. Ergänzende Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master»
Um die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung auf Tertiärstufe sichtbar zu machen, werden englische Titelzusätze eingeführt:
- Professional Bachelor: Für eidgenössische Fachausweise (Berufsprüfungen BP) sowie Diplome Höherer Fachschulen (HF).
- Professional Master: Für eidgenössische Diplome (Höhere Fachprüfungen HFP).
Wichtige Anwendungsregel: Die Titelzusätze ersetzen die bisherigen Schweizer Abschlüsse nicht. In den Amtssprachen dürfen sie ausschliesslich in Kombination mit dem geschützten Haupttitel und durch ein Komma abgetrennt geführt werden (z. B. HR-Fachfrau/mann mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor).
2. Rückwirkende Gültigkeit für alle bisherigen Absolvent:innen
Absolvent:innen müssen keine neuen Diplome beantragen. Alle Personen, die bereits über einen eidg. Fachausweis, ein eidg. Diplom oder ein HF-Diplom verfügen, sind ab dem 1. Oktober 2026 automatisch berechtigt, den entsprechenden Titelzusatz zu führen.
3. Gesetzlicher Bezeichnungsschutz für «Höhere Fachschulen»
Bisher war der Begriff «Höhere Fachschule» institutionell nicht geschützt. Neu dürfen sich nur noch diejenigen Bildungsinstitutionen so nennen, die mindestens einen eidgenössisch anerkannten HF-Bildungsgang anbieten. Das schafft Transparenz auf dem Bildungsmarkt und schützt vor Trittbrettfahrern.
4. Englisch als Prüfungssprache & flexiblere Nachdiplomstudien (NDS HF)
- Prüfungssprache: Trägerschaften von Berufs- und höheren Fachprüfungen können Prüfungen künftig zusätzlich auf Englisch anbieten (die Amtssprachen bleiben zwingend garantiert). Das erleichtert international tätigen Branchen die Erschliessung von Fachkräftepotenzialen.
- NDS HF: Nachdiplomstudien an Höheren Fachschulen durchlaufen kein eidgenössisches Anerkennungsverfahren mehr, sondern können durch die Schulen direkt lanciert werden (unter Einhaltung der WBF-Mindestvorschriften).
Was bedeutet das für die HR-Praxis?
- Stelleninserate & Anforderungsprofile: Bei Stellenausschreibungen lohnt es sich, die Titelzusätze («Professional Bachelor/Master») künftig als Alternative zu universitären Bachelor-/Master-Abschlüssen aufzuführen, um die Zielgruppe im Recruiting breiter anzusprechen.
- Arbeitszeugnisse & Personaldossiers: In Verträgen und Zeugnissen bleibt der rechtliche Haupttitel (z. B. eidg. Fachausweis) massgebend. Der Zusatz kann ergänzend genannt werden.
Internationales Talent Management: Für ausländische Führungskräfte und globale Konzerne wird der Wert von Schweizer Fachausweisen und HF-Diplomen ohne lange Erklärungen sofort verständlich.
Quellen:
https://www.sbfi.admin.ch/de/massnahmenpaket-zur-staerkung-der-hoeheren-berufsbildung
https://www.sbfi.admin.ch/de/faq-massnahmenpaket-hoeheren-berufsbildung-absolventen